Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Die Mitbestimmung wird über das Schulgesetz in den Paragraphen 62 bis 77 geregelt.
Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung.
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können neben den Fachkonferenzen in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
- Klassenpflegschaft
- Klassenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Fachkonferenzen
- Schulkonferenz
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der einzelnen Klasse besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere (sozial-)pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Schülervertretung
Die Schülervertretung setzt sich aus den Klassensprecher*innen, den Schulsprecher*innen und den SV- Lehrer*innen zusammen.
Die Klassensprecher werden zu Schuljahresbeginn in geheimer Wahl in den Klassen gewählt.
Es sollten jeweils ein Junge und ein Mädchen die Interessen der Klassen vertreten.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an.
Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- über den Vorschlag zur Nutzung der vom Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
- Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
- Einführung von Lernmitteln
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
- Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch